Privatversicherung / Private Preise
Wenn Sie von mir behandelt werden wollen, schließen ich mit Ihnen am Anfang der Behandlung einen Behandlungsvertrag (Dienstvertrag gem. §611ff. BGB) ab. Dabei haben Sie die Möglichkeit, neben der ärztlich verordneten Therapieart individuell für sich die Dauer Ihrer Behandlungszeit und damit den Preis gemäß unserer Preisliste festzulegen. Durch den Behandlervertrag entsteht für Patient sowie für Behandler eine klare Ausgangssituation für eine hoffentlich erfolgreiche Therapie.
In letzter Zeit versuchen einige Privatkassen, unsere Preise und die vieler Kollegen/innen als überhöht darzustellen und weigern sich, den ganzen Rechnungsbetrag zu zahlen. Eine Gebührenvereinbarung der Privatkrankenkassen mit dem Verband der Physiotherapeuten, ähnlich der Gebührenordnung für Ärzte, gibt es nicht. Die dem Patienten mitgeteilen Preise sind willkürlich von den Privatkrankenkassen bestimmt. Für das Verhältnis Patient und seiner Krankenkasse ist entscheidend, welche Leistungserstattung er in seinem Vertrag mit seiner Privatkrankenkasse vereinbart hat (auch die der nicht gelesenen Vertragsänderungen!!!). Der abgeschlossene Behandlervertrag ist für das Vertragsverhältnis zwischen Patient und Therapeut rechtlich maßgebend.
Mehr Hintergrundwissen, häufig gestellte Fragen, Musterbriefe, Gerichts-urteile gibt es auf der Seite: Privatpreise