Informationen zur Behandlung
GÜLTIGKEITSDAUER VON KASSENVERORDNUNGEN
§ 15 Beginn der Heilmittelbehandlung
1 Die Behandlung hat innerhalb von 28 Kalendertagen nach Verordnung zu beginnen. 2 Liegt ein dringlicher Behandlungsbedarf vor, hat die Behandlung spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen zu beginnen. Dies ist auf der Verordnung kenntlich zu machen. Kann die Heilmittelbehandlung in den genannten Zeiträumen nach Absatz 1 nicht aufgenommen werden, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit
REZEPTGEBÜHR / EIGENANTEIL
Bei gesetzlich Versicherten wird eine Rezeptgebühr/Eigenanteil fällig, zurzeit 10 Euro Gebühr plus 10 Prozent Anteil je verordneter Leistung.
Wenn Sie einen Befreiungsausweis von Ihrer Krankenkasse haben, zeigen Sie diesen bei der Anmeldung vor.
TERMINABSAGEN
Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, bitte ich Sie, spätestens 24 Stunden vorher abzusagen bzw. einen neuen Termin mit mir zu vereinbaren.
Bei verspäteter Absage / Nichterscheinen werden Ihnen die verordneten Leistungen laut Tarifverzeichnis in Rechnung gestellt.
Mitbringen
Bitte bringen Sie zur physiotherapeutischen Behandlung Ihre Versichertenkarte, Ihren Eigenanteil/Rezeptgebühr und ein Badetuch mit.
ERREICHBARKEIT MIT ÖFFENTLlCHEN VERKEHRSMITTELN
Bus: Linie 301 und Linie 321 Aus-/Einstieg: Feustelstrasse (ca 100m) oder Jägerstrasse (ca 120m)
PARKEN
Hinter dem Haus stehen Ihnen sechs Parkplätze zur Verfügung