Zertifizierung als Taichi-Lehrer endlich durchgestanden!


Seit 2014 muß man sich, wenn Kursteilnehmer einen Anteil der Kursgebühren nach §20 Abs. 1 SGB V von Ihrer Krankenkasse ersetzt bekommen wollen, bei der Zentralen Prüfstelle Prävention  als Kursleiter zertifizieren lassen. Was bis jetzt jahrelang mit den örtlichen Krankenkassen ausgehandelt war und funktionierte, musste nun mit viel Zeitaufwand, Kosten und Nerven wiederhergestellt werden. Den Kursteilnehmern zuliebe habe ich die Mühen auf mich genommen. Meine Taichi-Kurse sind auch ohne Krankenkassenzuschuß voll belegt.

Ich unterrichte gerne und erfolgreich Menschen, die sich bewegungs- und entspannungsmäßig verändern und verfeinern wollen, die neugierig sind und das Gelernte in ihr tägliches Leben integrieren.